Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

der tec4U-car-parts GmbH

(stationärer Handel; ohne Fernabsatz oder Onlinehandel)

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der tec4U-car-parts GmbH (nachfolgend: tec4U-car-parts) im stationären Handel erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die tec4U-car-parts mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn tec4U-car-parts ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn tec4U-car-parts auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Bestellungen kann tec4U-car-parts innerhalb von sieben Tagen (1 Woche) annehmen. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung der Ware oder ausdrückliche Bestätigung.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von tec4U-car-parts ab Lager (66271 Kleinblittersdorf) und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

 

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

Gegenüber Unternehmern ist tec4U-car-parts berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

Regelungen gegenüber Verbrauchern

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Regelungen gegenüber Unternehmern

 

Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von tec4U-car-parts sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

 

Regelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Die Lieferung von Waren an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste). Bei Versand per Spedition wird als Erfüllungsort "Lieferung frei Bordsteinkante" vereinbart, d.h. die Lieferung erfolgt bis vor Ihre Haustüre, ebenerdig, ohne Stufe. Die Kosten für Transport und Verpackung werden gesondert vereinbart.

 

(2) Die Lieferzeiten werden mit dem Kunden vereinbart.

 

Regelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager (66271 Kleinblittersdorf).

 

(2) Von tec4U-car-parts in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(3) tec4U-car-parts kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen tec4U-car-parts gegenüber nicht nachkommt.

 

(4) tec4U-car-parts haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die tec4U-car-parts nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse tec4U-car-parts die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist tec4U-car-parts zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber tec4U-car-parts vom Vertrag zurücktreten.

 

(5) Der Beginn der von tec4U-car-parts angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist tec4U-car-parts berechtigt, den tec4U-car-parts insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 6 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

 

(1) Auf Wunsch des Kunden kann die Ware auch auf Kosten des Kunden versendet werden. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert vereinbart.

 

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem tec4U-car-parts versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

 

(3) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von tec4U-car-parts.

 

(4) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch tec4U-car-parts betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

 

(5) Die Sendung wird von tec4U-car-parts nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§ 7 Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 66271 Kleinblittersorf, soweit nichts anderes bestimmt ist.

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

 

Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

 

(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

 

Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

 

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn tec4U-car-parts nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von tec4U-car-parts ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an tec4U-car-parts zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet tec4U-car-parts die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

 

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist tec4U-car-parts nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

 

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die tec4U-car-parts aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird tec4U-car-parts nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen tec4U-car-parts bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen tec4U-car-parts gehemmt.

 

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch tec4U-car-parts werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

 

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von „tec4U-car-parts“.

 

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

 

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von tec4U-car-parts gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

 

(2) Die von tec4U-car-parts an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von tec4U-car-parts. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

 

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für tec4U-car-parts.

 

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

 

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von tec4U-car-parts als Hersteller erfolgt und tec4U-car-parts unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei tec4U-car-parts eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an tec4U-car-parts. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt tec4U-car-parts, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

 

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von tec4U-car-parts an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an tec4U-car-parts ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. tec4U-car-parts ermächtigt den Kunden widerruflich, die an tec4U-car-parts abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von tec4U-car-parts einzuziehen. tec4U-car-parts darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

 

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von tec4U-car-parts hinweisen und tec4U-car-parts hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, tec4U-car-parts die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde tec4U-car-parts.

 

(8) tec4U-car-parts wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

 

(9) Tritt tec4U-car-parts bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

§ 10 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

 

Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

 

tec4U-car-parts GmbH

Am Brichelberg 5

66271 Kleinblittersdorf

Tel.: 06805 67 91 010

Fax: 06805 67 91 014

 

§ 11 Schlussbestimmungen

 

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Sitz von tec4U-car-parts, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Datenerhebung.

 

 

 

Aktuelles

Einführung Qualitäts-Managementsystem

Die tec4U-car-parts GmbH hat ihr Qualitätsmanagement-System erfolgreich nach DIN EN ISO 9001 zertifizieren lassen.



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